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bAV Finanzierung

bAV Finanzierung

Finanzierungsmodelle für Versorgungsverpflichtungen

Für die bAV Finanzierung ist die systematische und professionelle Kapitalanlage ein entscheidender Baustein des Erfolgs. Wir möchten Ihnen im Folgenden aufzeigen, welche verschiedenen Möglichkeiten die Entgelt und Rente AG bei der Ausfinanzierung von Versorgungszusagen anbietet.

Neben einer pauschaldotierten oder versicherungsrückgedeckten Unterstützungskasse sowie einem Pensionsfonds in versicherungsförmiger und nicht-versicherungsförmiger Ausprägung bieten wir auch ein Pensionstreuhandmodell bzw. Gruppen-CTA (Contractual Trust Arrangement) an. Die Umsetzung erfolgt unter Nutzung folgender angeschlossener Versorgungswerke: VdW Pensionsfonds AG, VdW Pensionstrust GmbH, Unterstützungskasse deutscher Wirtschaftsorganisationen e. V. (UkdW) und die Unterstützungskasse der Deutschen Wirtschaft e. V. (UkdDW).

CTA als verlässliches Instrument für die bAV Finanzierung

Grundsätzlich ist der Pensionsfonds für die Ausfinanzierung laufender Renten und unverfallbarer Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter besonders gut geeignet. Für diese Personengruppen ist eine vollständige Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf den Pensionsfonds möglich. Bei Anwartschaften aktiver Mitarbeiter darf aus steuerlichen Gründen allerdings nur der sogenannte erdiente Teil auf den Pensionsfonds ausgelagert werden. Dies führt bei einem gemischten Gesamtkollektiv nur zu einer Teilausfinanzierung: In diesen Fällen stellt das CTA-Modell eine gute Alternative für die bAV Finanzierung dar.

Das CTA hat sich als Instrument zur (Aus-) Finanzierung von Pensionszusagen im Durchführungsweg der Direktzusage (bAV-Zusagen) etabliert. Aus Arbeitgebersicht bedient das CTA vor allem das Ziel einer bilanziellen Auslagerung der Pensionsrückstellungen. Daneben dient es auch zur privatrechtlichen Insolvenzsicherung der Versorgungsansprüche, die nicht über die gesetzliche Insolvenzsicherung (über den PSV) gemäß §§ 7ff . BetrAVG geschützt sind.

In der Praxis hat sich die doppelseitige Treuhand als Marktstandard durchgesetzt. Dies liegt insbesondere an der Insolvenzfestigkeit doppelseitiger CTAs für die Insolvenzsicherung von Wertguthaben von Arbeitnehmern aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen. Das doppelseitige CTA umfasst das Verwaltungstreuhandverhältnis des Treuhänders zum Arbeitgeber zur Verwaltung des Treuhandvermögens sowie das Sicherungstreuhandverhältnis des Treuhänders zum Versorgungsberechtigten, das auf die Erfüllung der bAV-Zusage in den definierten Sicherungsfällen gerichtet ist.

Das CTA Verfahren im Überblick

Das CTA-Modell ist allerdings keine eigenständige Versorgungseinrichtung. Der Anspruch des Versorgungsberechtigten bleibt in Form einer Direktzusage gegenüber dem Arbeitgeber bestehen. Allerdings bildet der Arbeitgeber, ähnlich wie beim nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds, ein Sondervermögen (CTA oder Treuhandvermögen), das ausschließlich zur Bedienung der Pensionsverpflichtungen bestimmt ist und von unserem Partner der VdW Pensionstrust GmbH als Treuhänder verwaltet wird.

Die Zweckbindung des Vorsorgevermögens erfolgt in der Praxis über eine Treuhandvereinbarung, die das Trägerunternehmen mit der VdW Pensionstrust GmbH abschließt. Das Vorsorgevermögen ist juristisch Eigentum des VdW Pensionstrust, verbleibt aber wirtschaftlich beim Trägerunternehmen.

Es bestehen zwei Möglichkeiten, die CTA-Vereinbarung abzuschließen. Zum einen kann die Vereinbarung so geschlossen werden, dass das Vermögen bilanziell mit den Pensionsrückstellungen saldiert werden muss. Zum anderen kann sie so gestaltet werden, dass Vermögen und Verpflichtungen beim Trägerunternehmen in die Bilanz aufzunehmen sind. Wir beraten Sie gerne, welche Form für Ihr Unternehmen bei Ihren individuellen Rahmenbedingungen die richtige ist. Die Einrichtung der Treuhand, der dazugehörigen Depots und Konten sowie die komplette Datenübernahme zu den Versorgungszusagen gehören ebenfalls zu unserem Angebot.

bAV Finanzierung mit unseren bewährten Wertpapierfonds

Das Vorsorgevermögen des Arbeitgebers wird in Wertpapierfonds angelegt. Bei E&R profitieren Sie von einer verwalteten Kapitalsammlung in Höhe von aktuell 520 Mio. € und den damit verbundenen Vorteilen. Die Kapitalanlage erfolgt überwiegend über eigens zu diesem Zweck aufgelegte Spezialfonds bzw. einen Publikumsfonds.

Die VdW-Gruppe nutzt als Partner von E&R für das Fondsmanagement die ausgewiesene Expertise der renommierten Kapitalanlagegesellschaft DWS Investment GmbH (DWS), die das Fondsmanagement der vier extra aufgelegten Spezialfonds WOP1, WOP3 und KLP1 sowie des Publikumsfonds WOP2 verantwortet.

Die DWS-Gruppe gehört zur Deutschen Bank Gruppe und ist einer der weltweit führenden Vermögensverwalter mit einem verwalteten Vermögen von ca. EUR 745 Milliarden (Stand: Juni 2020). Bereits im Jahre 1968 wurde der erste Spezialfonds für eine Pensionskasse in Deutschland aufgelegt.

Ab einem Mindestvolumen von 20 Mio. € unterstützen wir Sie bei der Auflage eines eigenen (Spezial-)Fonds, dessen Ausrichtung und Anlagestrategie Sie selbst vorgeben können. Der Fonds wird von einem erfahrenen Fondsmanager geführt und Sie sind aktiver Teil des Anlageausschusses.